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 Verordnung
Dienstag, 26. März 2024

Verlegung eines Erdstromkabels

Auf Grund der mit Bescheid vom 26. März 2024, GZ: PE-2024-1077-001378, gemäß § 90 Abs 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960 idgF. straßenpolizeilich bewilligte Verlegung eines 400 V – Erdstromkabels in Kletschach (siehe Anlage) in der Zeit von 02. April 2024 bis voraussichtlich 03. Mai 2024 von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr werden gemäß § 43 lit b Z 1 StVO 1960 i. d. g .F., in Verbindung mit § 94 d StVO 1960 i.d.g.F. nachstehende Verordnung erlassen:

  1. Zeitweilige Straßenbehinderungen aufgrund der Verlegung eines 400 V – Erdstromkabels in Kletschach (siehe Anlage) in der Zeit von 02. April 2024 bis voraussichtlich 03. Mai 2024 von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  2. Die zeitweiligen Straßenbehinderungen sind auf den unbedingt notwendigen Zeitraum und auf das notwendige Ausmaß zu beschränken.
  3. Die Bewohner bzw. Anrainer dieser Bereiche sind mit geeigneten Hinweistafeln über die bevorstehenden zeitweiligen Straßensperren rechtzeitig vor der Ausführung zu informieren.
  4. Auf eine ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle insbesondere in den Nachtstunden ist unbedingt zu achten.

Diese Verordnung gilt von 02. April 2024 bis voraussichtlich 03. Mai 2024 jedenfalls aber bis zum Ende der Arbeiten. Gegenüber dauernden Verkehrsregelungen gilt diese Verordnung als Sonderregelung. Gemäß § 44 (1) StVO wird diese Verordnung durch Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen gehörig kundgemacht und tritt mit dem Zeitpunkt der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Anlage_zu_PE-2024-1077-001378

Angeschlagen: 26. März 2024
Abgenommen: 6. Mai 2024