Die wasserrechtliche Überprüfung zur Errichtung und dem Betrieb einer Kleinkläranlage, sowie Versickerung der gereinigten Abwässer auf Grst. Nr.: 372/8, KG 60344 Prentgraben, findet am 27. August 2024 um 09:00 Uhr Vorort statt.
Für die Querung des Kohlbrandbaches auf Grst. Nr.: 312/4, KG 60320 Köllach mittels Hochspannungskabelsystem und Lichtwellenleiter-Verrohrung wird die wasserrechtliche Bewilligung verhandelt.
Die auf Grund von anspruchsberechtigten wahlwerbenden Parteien namhaft gemachten Beisitzer:innen und Ersatzbeisitzer:innen werden unter Zugrundelegung des Ergebnisses der letzten Nationalratswahl in die Gemeindewahlbehörde berufen.
Die Grundbesitzer werden eingeladen, den Gemeindejagdpachtschilling für das Jagdjahr 2024/2025 in der Zeit von 15- Juli 2024 - 26- August 2024 bei der Amtskasse im Gemeindeamt Proleb während der Parteiverkehrszeiten zu beheben.
In der Zeit von 16. September bis 27. September 2024 findet ein Hochgebirgslandelehrgang (HGLLG) Sommer seitens der Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule (FlFlATS) statt.
Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab 1. Jänner 2024 um 6,1 %.
Das Ansuchen ist bis spätestens 20. September 2024 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz, (E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at) einzubringen.
Gemäß 8 1 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, BGBI. || Nr. 169/2024, bekanntgemacht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Proleb hat in seiner Sitzung vom 21. März 2024 gemäß Stmk. Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz die nachstehende Verordnung beschlossen:
Der Gemeinderat der Gemeinde Proleb hat in seiner Sitzung vom 21. März 2024 bzgl. dem Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz die nachstehende Verordnung beschlossen.