Auch bewilligungsfreie Bauvorhaben unterliegen den bautechnischen Anforderungen nach dem Baugesetz - diese sind vor ihrer Ausführung der Gemeinde schriftlich mitzuteilen.
Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 8C – Veterinärwesen, legt hinsichtlich der Bergung gefallener Tierkörper bestimmte Bedingungen fest!