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 Kundmachung
Dienstag, 23. April 2024

Straßensperre im Bereich Köllach 2

Auf Grund der mit Bescheid vom 23. April 2024, GZ: PE-2024-1077-001861, gemäß § 90 Abs 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBL Nr. 159/1960 idgF, straßenpolizeilich bewilligte Straßensperre aufgrund der Errichtung einer Einfriedung im Bereich des Objektes Köllach 2 (siehe Anlage), auf dem Grundstück Nr.: 61, EZ 60, KG 60320 Köllach, in der Zeit von 25. April 2024 bis voraussichtlich 17. Mai 2024 von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr werden gemäß § 43 lit b Z 1 StVO 1960 i. d. g .F., in Verbindung mit § 94 d StVO 1960 i.d.g.F. nachstehende Verordnung erlassen:

  1. Straßensperre aufgrund der Errichtung einer Einfriedung im Bereich des Objektes Köllach 2 (siehe Anlage), auf dem Grundstück Nr.: 61, EZ 60, KG 60320 Köllach, in der Zeit von 25. April 2024 bis voraussichtlich 17. Mai 2024 von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  2. Die Straßensperre ist auf den unbedingt notwendigen Zeitraum und auf das notwendige Ausmaß zu beschränken.
  3. Die Bewohner bzw. Anrainer dieser Bereiche sind mit geeigneten Hinweistafeln über die bevorstehende Straßensperre rechtzeitig, jedoch min. 48 Stunden vor der Ausführung zu informieren.
  4. Auf eine ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle insbesondere in den Nachtstunden ist unbedingt zu achten.

Diese Verordnung gilt von 25. April 2024 bis voraussichtlich 17. Mai 2024 jedenfalls aber bis zum Ende der Arbeiten. Gegenüber dauernden Verkehrsregelungen gilt diese Verordnung als Sonderregelung. Gemäß § 44 (1) StVO wird diese Verordnung durch Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen gehörig kundgemacht und tritt mit dem Zeitpunkt der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.