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 Kundmachung
Montag, 8. Januar 2024

Stellungskundmachung 2024

Vorläufiger Stellungsplan des Militärkommandos STEIERMARK
Geburtsjahrgang 2006

Ihr Weg zur Stellung…

Bitte beachten Sie folgendes:

  1. Für den Bereich des Militärkommandos STEIERMARK werden die Stellungspflichtigen durch die Stellungskommission Graz, Belgier-Kaserne, Straßgangerstraße 171, 8052 Graz bzw. die Stellungpflichtigen der Bezirke Murau und Murtal durch die Stellungskommission Klagenfurt; Windisch-Kaserne, Welzenegger Zeile 28, 9020 Klagenfurt der Stellung unterzogen. Das Stellungsverfahren nimmt in der Regel 1 ½ bis 2 Tage in Anspruch.
  2. Die Stellungspflichtigen haben sich bis 07:00 Uhr des Stellungstages im Stellungshaus einzufinden, können aber, wenn es aus verkehrstechnischen Gründen zwingend erforderlich ist, schon am Vorabend bis 22:00 Uhr erscheinen (für Unterkunft im Stellungshaus ist gesorgt). Stellungspflichtige des Bezirkes Murau und Murtal haben sich bis 06:30Uhr im Stellungshaus Klagenfurt einzufinden.
  3. Zur Überprüfung der Identität und Staatsbürgerschaft sind mitzubringen:
    Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis der Republik Österreich, Führerschein usw.), eigener Staatsbürgerschaftsnachweis (entfällt bei Vorlage von Reisepass oder Personalausweis der Republik Österreich), bei Doppelstaatsbürgerschaft ein entsprechender Nachweis, Geburtsurkunde, E-Card, eventuell Heiratsurkunde.
  4. Zur Beurteilung des Gesundheitszustandes sind mitzunehmen: Eventuell vorhandene ärztliche Atteste (hierfür besteht kein Anspruch auf Kostenvergütung) sowie der ausgefüllte und unterschriebene medizinische Fragebogen, falls er dem Stellungspflichtigen zugestellt wurde.
  5. Zur Beurteilung des Ausbildungsstandes ist mitzunehmen: Eine gültige Schulbesuchsbestätigung, ein protokollierter Lehrvertrag, Studien- bzw. Fortsetzungsbestätigung, Abschlusszeugnisse.
  6. Bei Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe besteht die Möglichkeit, dass Stellungspflichtige auf ihren Antrag in einem anderen Bundesland oder zu einem anderen Termin der Stellung unterzogen werden.
  7. Stellungspflichtige, die durch Krankheit oder aus sonstigen schwerwiegenden unverschuldeten Gründen am Erscheinen vor der Stellungskommission verhindert sind, haben dies unter Beilage einer entsprechenden Bestätigung umgehend der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos Steiermark mitzuteilen. Für Personen, die eine dauernde schwere körperliche oder geistige Behinderung aufweisen, wird die umgehende Kontaktaufnahme mit der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos Steiermark empfohlen.
  8. Haben Sie Fragen zu Ihrem Stellungstermin, dann kontaktieren Sie umgehend das Militärkommando.
    E-Mail: bundesheer.st@bmlv.gv.at

Telefonisch erreichen Sie unsere Sachbearbeiterin/Stellung während der Parteienverkehrszeiten (Mo – Do von 09:00 bis 14:00 Uhr und Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr) unter folgender Nummer:
+43 (0)50201 – 50 41235 / 41236 / 41237