Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, auch in Waldnähe (Gefahrdungsbereich) für jedermann verboten.
Verordnung |
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Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, auch in Waldnähe (Gefahrdungsbereich) für jedermann verboten.