Info bezüglich MR/CT Untersuchungen
Auf neuerliche Anweisung der Kassen sind diese nur durchzuführen, wenn sie Sinn machen und eine therapeutische Konsequenz haben.
Die Zuweisung erfolgt nur nach vorheriger Untersuchung durch den überweisenden Arzt.
Das wird von den Kassen auch überprüft.
- MR Untersuchungen auf eigenen Wunsch sind Privatleistungen!!!!
- MR Untersuchungen, die vom Fach- oder Wahlarzt angefordert werden, sind auch von diesem zuzuweisen.
Soll trotzdem der Hausarzt eine Überweisung schreiben, ist diesem ein Befund vorzulegen, aus den oben genannte Kriterien ersichtlich sind.
