Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit in Teilen des Bezirkes Leoben und der damit einhergehenden hohen Waldbrandgefahr wird seitens der Bezirkshauptmannschaft Leoben auf die beiliegende Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr hingewiesen.
![]() | Verordnung |

