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Dienstag, 3. Juni 2025

TOURISMUSINTERESSENTENBEITRAG

Die Gemeinde Proleb, welche in der Ortsklasse C seit 2024 eingestuft ist, versendet Anfang August gemäß Steiermärkischen Tourismusgesetz 1992 die bereits vorausgefüllten Beitragserklärungen einschließlich Beitragstabellen und Informationsblatt an ihre Tourismusinteressenten.
Als Tourismusinteressenten gelten verpflichtete und freiwillige Mitglieder des Tourismusverbandes Erzberg-Leoben. Dies sind alle Unternehmer, die einen Sitz, Standort oder eine Betriebsstätte in der Gemeinde Proleb haben und eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben.

Die Tourismusinteressenten haben für jedes Kalenderjahr = Beitragszeitraum Interessentenbeiträge zu entrichten (Beitragspflicht). Der Interessentenbeitrag ist aufgrund des im zweitvorangegangenen Jahr erzielten steuerbaren Umsatzes zu berechnen.
Umsätze, die außerhalb Steiermark erzielt werden, sind nicht zu berücksichtigen.

Die dem Interessentenbeitrag zugrundliegende Erklärung ist bis zum 15. September an die Gemeinde Proleb einzureichen, die Einzahlung des berechneten Beitrages hat bis zum 30. September zu erfolgen.

Zur Berechnung der Interessentenbeiträge sind die Berufsgruppen in sieben Beitragsgruppen eingeteilt (Beitragsgruppenverordnung). Falls sie freiwilliges Mitglied sind, ist zumindest der niedrigste Beitrag in der Beitragsgruppe 7 einzuhalten.
Für das Kalenderjahr, in dem eine die Beitragspflicht begründetet Tätigkeit aufgenommen wurde (Anfangsjahr) ist, ausgenommen im Fall der Unternehmungsübertragung, kein Interessentenbeitrag zu entrichten. Für das dem Anfangsjahr folgende Kalenderjahr ist, ausgenommen im Fall der Unternehmensübertragung, der Mindestbeitrag zu entrichten. Für das auf das Anfangsjahr zweifolgende Jahr ist der im Vorjahr insgesamt erzielte Jahresumsatz zugrunde zu legen. In das folgende Jahr ist jeweils der Umsatz des zweitvorangegangenen Jahres für das Ausmaß der Beitragspflicht maßgebend. Für das Kalenderjahr, in dem die Beitragspflicht begründete Tätigkeit, eingestellt wird, ist der berechnete Interessentenbeitrag durch zwölf zu teilen und sodann mit der Zahl, die der Zahl der angefangenen Monate entspricht, in der die Tätigkeit noch ausgeübt wurde, zu vervielfachen. Werden mehrere beitragsbegründende Tätigkeiten ausgeübt, so hat der Tourismusinteressent wahlweise entweder für jede dieser Tätigkeiten getrennt nach der jeweiligen Beitragsgruppe und dem jeweiligen Anteil am Gesamtumsatz oder für alle diese Tätigkeiten gemeinsam nach dem Gesamtumsatz und der ziffernmäßig niedrigsten Beitragsgruppe einen Interessentenbeitrag zu entrichten.
Kleinunternehmer (Umsätze bis € 55.000,–), ist kein Beitrag zu entrichten. Falls die Umsätze aber in die Beitragsgruppe 1 oder 2 fallen, ist jedenfalls der Mindestbeitrag zu entrichten.

Achtung:
Sollte die Beitragserklärung bzw. der Interessentenbeitrag nicht spätestens bis zum 31. Oktober übermittelt werden, so muss die Gemeinde Proleb die entsprechende Vorschreibung und Einhebung mittels Bescheides an (durch) das Land Steiermark beantragen.

Seitens der Gemeinde Proleb werden von den vereinnahmten Tourismusinteressentenbeitrages ein Anteil von 8 Prozent als Einhebungsvergütung einbehalten und der Anteil von 92 Prozent an den Tourismusverband Erzberg-Leoben überwiesen.

Die Beiträge werden verwendet für touristisches Marketing, Werbung, Verkaufsförderung, Produktentwicklung, Markenbildung, für zahlreiche Maßnahmen der Gästebetreuung, für administrative Erfordernisse und etliche andere Aktivitäten ihres Tourismusverbandes. Informieren Sie sich anlässlich der alljährlichen Vollversammlung Ihres Tourismusverbandes über die konkrete Mittelverwendung.