Proleb, am 05.10.2026
Das Land Steiermark gewährt über Antrag einen einmaligen Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,– für alle Heizungsanlagen, wobei die Heizkosten vorgelegt werden müssen.
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller seit mindestens fünf Jahren den ununterbrochenen und rechtmäßigen Hauptwohnsitz in der Steiermark innehat. Weiters muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller zumindest seit 24. September 2026 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Proleb gemeldet sein. Dies gilt auch für weitere im Haushalt lebende Personen. Keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben Personen die eine Wohnunterstützung beziehen, Drittstaatsangehörige, Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten-, Alten- und Pflegeheime sowie Minderjährige.
Einkommensgrenzen
Einpersonenhaushalte: € 1.827,00
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.741,00
für jedes familienbeihilfebeziehendes Kind im Haushalt: € 548,00
Bei der Einkommensermittlung sind 13. und 14. Bezüge (Sonderzahlungen) sowie erhaltene Unterhaltszahlungen, erhaltene Alimentationszahlungen, Familienbeihilfen und Kindergartenbeihilfen anzurechnen. Miete und nachweislich geleistete Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehegatten und Kinder können nicht zum Abzug gebracht werden.
Die Anträge können ab 1. Oktober 2026 bis längstens 26. Februar 2027 unter Vorlage der aktuellen originalen Einkommensbelege sowie der Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen mit Hauptwohnsitz, Nachweis über die Heizkosten, Nachweis über Familienbeihilfe bzw. Kindergartenbeihilfe, etc. und bei Kontoinhaberlnnen den IBAN, bei der Gemeinde Proleb gestellt werden.
Nähere Informationen über die Antragsberechtigung sowie der anrechenbaren Einkommen können sie aus dem Anhang entnehmen.


