
Das Osterfeuer ist Teil der römisch-katholischen Liturgie, doch in der Praxis werden Brauchtumsfeuer oftmals ohne Zusammenhang mit religiösen Feiern auch zur Abfallentsorgung missbraucht und zu Zeiten entfacht, die keine anerkannten Brauchtumstage sind. Diese Vorgangsweise ist verboten und führt zu unnötigen Umweltbelastungen.
Brauchtumsfeuer dürfen daher nur von Karsamstag, den 4. April 2026 auf Ostersonntag, den 5. April 2026 ausschließlich in der Zeit von 15 Uhr bis 3 Uhr sowie am 21. Juni 2026 entfacht werden. Die Verlegung des Osterfeuers auf den „kleinen Ostersonntag“ ist nicht zulässig.
Da der 21. Juni auf einen Sonntag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende an diesem Tag oder am vorhergehenden Samstag zulässig.
Für Brauchtumsfeuer darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung verbrannt werden.
In jedem Fall sollte bereits länger gelagertes Material umgelagert werden, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!
Die Abhaltung eines Osterfeuers ist unbedingt bei der Gemeinde Proleb unter der Tel.: 81 2 89 bis spätestens Karfreitag, den 3. April 2026, 12 Uhr zu melden.
Die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende hat bis spätestens 19. Juni 2026,12 Uhr zu erfolgen.
Vorsicht: Laut Stmk. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz ist bei starkem Wind und großer Trockenheit das Verbrennen im Freien unzulässig!


