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 Die Proleber Info
Donnerstag, 10. April 2025

Brauchtumsfeuer 2025

Das Osterfeuer ist Teil der römisch-katholischen Liturgie, doch in der Praxis werden Brauchtumsfeuer oftmals ohne Zusammenhang mit religiösen Feiern auch zur Abfallentsorgung missbraucht und zu Zeiten entfacht, die keine anerkannten Brauchtumstage sind. Diese Vorgangsweise ist verboten und führt zu unnötigen Umweltbelastungen.

 

Brauchtumsfeuer dürfen daher nur von Karsamstag, den 19. April 2025 auf Ostersonntag, den 20. April 2025 ausschließlich in der Zeit von 15 Uhr bis 3 Uhr sowie am 21. Juni 2025 entfacht werden. Die Verlegung des Osterfeuers auf den „kleinen Ostersonntag“ ist nicht zulässig.
Da der 21. Juni auf einen Samstag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch nur an diesem Tag zulässig.
Für Brauchtumsfeuer darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung verbrannt werden.
In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!

Die Abhaltung eines Osterfeuers ist unbedingt bei der Gemeinde Proleb unter der Tel.: 81 2 89 bis spätestens Karfreitag, den 18. April 2025, 12 Uhr zu melden.
Die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende hat bis spätestens 20. Juni 2025, 12 Uhr zu erfolgen.

Vorsicht: Laut Stmk. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz ist bei starkem Wind und großer Trockenheit das Verbrennen im Freien unzulässig!

 

 

 

 

 

Brauchtumsfeuer