Runderlass Nr. 7/2025
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, hat mit Erlass vom 10.04.2025, GZ.: ABT10-15645/2014-144, folgendes mitgeteilt:
Gemäß § 3 Abs. 1 des Berufsjägerprüfungsgesetzes, LGBl. Nr. 17/1998, in der Fassung LGBl. Nr. 77/2008, findet die Berufsjägerprüfung mindestens einmal jährlich vor der von der Landesregierung bestellten Prüfungskommission nach den Bestimmungen dieses Gesetzes und der hierzu erlassenen Verordnung, LGBl. Nr. 79/1986, in der Fassung LGBl. Nr. 17/2025, statt.
Gesuche um Zulassung zur Berufsjägerprüfung im Jahre 2025 sind nach § 1 Abs. 1 der zitierten Verordnung schriftlich beim Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 10, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz, bis spätestens 1. Juni 2025 mit folgenden Unterlagen einzubringen:
- Geburtsurkunde;
- amtsärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung;
- Auszug aus dem Strafregister;
- Staatsbürgerschaftsnachweis;
- Bestätigung über den ordnungsgemäßen Abschluss der Berufsjägerausbildung;
- Bestätigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
Die Berufsjägerprüfungen werden am 02. Juli 2025 stattfinden.
Dieser Erlass wird den bezirksangehörigen Gemeinden mit der Einladung zur Kenntnis gebracht, denselben an der Amtstafel anzuschlagen oder auf allfällige sonstige Weise ortsüblich zu verlautbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirkshauptmann
Mag. Markus Kraxner
(elektronisch gefertigt)