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 Kundmachung
Donnerstag, 18. Juli 2024

Aufsichtsjägerprüfung 2024 – Wiederholung

RUNDERLASS NR. 08/2024


Das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 10, hat mit Erlass vom 09.07.2024 Nachstehendes mitgeteilt:

Gemäß § 1 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung der Prüfung für den Jagdschutzdienst, haben sich die Prüfungswerber schriftlich um die Zulassung zur Prüfung zu bewerben.

Gemäß § 34 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes werden zur Prüfung nur Personen zugelassen, die die Pächterfähigkeit (Jagdkartenbesitz durch 5 abgelaufene Jagdjahre) besitzen.

Das Ansuchen ist bis zum 20. September 2024 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz, einzubringen. Verspätet eingelangte Gesuche können für die ab 22. Oktober 2024 stattfinden Wiederholungsprüfung nicht berücksichtigt werden.

Die Einladung zur Aufsichtsjäger-Wiederholungsprüfung ergeht mit gesonderter Verständigung. Dieser wird ein Zahlschein in Höhe von € 148,00 (Prüfungs- und Stempelgebühr) beigelegt und ist der Nachweis über die Einzahlung zur Prüfung mitzubringen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirkshauptmann
Mag. Markus Kraxner
(elektronisch gefertigt)