
Montag, 25. April 2022
Alle Arbeiten mit lärmerzeugenden Geräten wie z. B. Rasenmäher, Kreissäge, Motorsäge, etc. sollen von Samstag 15.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr, an Feiertagen sowie werktags während der Mittagsruhe von 12.00 bis 14.00 Uhr nicht ausgeführt werden.