RUNDERLASS NR. 11/2026
Das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 10, hat mit Erlass vom 30.07.2026 Nachstehendes mitgeteilt:
Gemäß § 1 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung der Prüfung für den Jagdschutzdienst, haben sich die Prüfungswerber schriftlich um die Zulassung zur Wiederholungsprüfung zu bewerben.
Gemäß § 34 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes werden zur Prüfung nur Personen zugelassen, die die Pächterfähigkeit (Jagdkartenbesitz durch 5 abgelaufene Jagdjahre) besitzen.
Das Ansuchen ist bis zum 27. September 2026 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz, einzubringen.
Verspätet eingelangte Gesuche können für die ab 27. Oktober 2026 stattfindende Wiederholungsprüfung nicht berücksichtigt werden.
Die Einladung zur Aufsichtsjäger-Wiederholungsprüfung ergeht mit gesonderter Verständigung. Dieser wird ein Zahlschein in Höhe von € 154,70 (Prüfungs- und Stempelgebühr) beigelegt und ist der Nachweis über die Einzahlung zur Prüfung mitzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirkshauptmann i.V.
Mag. Daniela Wirth
(elektronisch gefertigt)

