Top
 Verordnung
Mittwoch, 26. Februar 2025

Waldbrandgefahr

Ggst.: Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr

Runderlass Nr. 4/2025

Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit und der damit einhergehenden hohen Waldbrandgefahr wird seitens der Bezirkshauptmannschaft Leoben auf die beiliegende Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr hingewiesen.

BVB_ST_LN_20230321_24

Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirkshauptmann
Mag. Markus Kraxner
(elektronisch gefertigt)