Ggst.: Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Runderlass Nr. 4/2025
Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit und der damit einhergehenden hohen Waldbrandgefahr wird seitens der Bezirkshauptmannschaft Leoben auf die beiliegende Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirkshauptmann
Mag. Markus Kraxner
(elektronisch gefertigt)