An der Musikschule der Marktgemeinde St. Stefan im Rosental für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung mit Öffentlichkeitsrecht gelangt folgender Dienstposten zur Ausschreibung:
Musikschullehrer:in an der Musikschule der Marktgemeinde St. Stefan im Rosental / Disloz. Kirchbach-Zerlach, Jagerberg (m/w/d)
Unterrichtsfächer: Musikalische Früherziehung / ca. 4 Wochenstunden
Dienstantritt: 08. September 2025
Bewerbungsfrist: 12. Juni bis einschließlich 01. Juli 2025
Beschäftigungszeitraum: vorerst befristet auf ein Schuljahr
Tätigkeitsbereich gemäß steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.:
Unterrichtserteilung in den genannten Fächern, Mitwirkung bei Schulveranstaltungen bzw. bei den von der Musikschule getragenen musikkulturellen Veranstaltungen. Mit Dienst an dislozierten Unterrichtsorten muss ggf. gerechnet werden. Qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen (abgeschlossene musikpädagogische Ausbildung gem. Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.) werden ersucht, Prüfungszeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde etc. bei der ausschreibenden Marktgemeinde termingerecht einzureichen.
Weitere Informationen:
Musikschule St. Stefan im Rosental
Schichenauerstraße 6
8083 St. Stefan im Rosental
Tel.: 03116/8368
Mobil: 0664/27 89 064
E-Mail: ms@rosental.at
Bewerbungen unter
Marktgemeinde St. Stefan im Rosental
Feldbacherstraße 24 8083 St. Stefan im Rosental
Tel.: 03116/8303
E-Mail: gemeinde@st.stefan.at Website: www.st.stefan.at
Rechtliche Grundlage der Einstellung von Lehrkräften an den kommunalen Musikschulen der Steiermark ist das Gesetz vom 3. Juni 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 Stmk. MLG) Stammfassung: LGBI. Nr. 93/2014 i.d.g.F. und Änderung: LGBI. Nr. 8/2021. Das Mindestgehalt it. Gehaltsschema beträgt monatlich € 3.519,20 brutto bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% 26 Wst. Für Bedienstete gemäß § 5 Abs. 2 des Stmk. MLG 2014 (Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung) beträgt das Mindestgehalt € 2.815,36 brutto.
