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 Kundmachung
Donnerstag, 12. Juni 2025

Stadtentwicklungskonzept 6.0

Gemäß § 42 Abs. 2 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz (StROG) 2010 hat der Bürgermeister spätestens alle 10 Jahre aufzufordern, Anregungen auf Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes, im Falle der Stadtgemeinde Leoben des Stadtentwicklungskonzeptes, und des Flächenwidmungsplanes einzubringen (Revision).
Diese Frist ist jeweils vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des durch die letzte Revision geänderten Planungsinstrumentes zu berechnen. Das derzeitige Stadtentwicklungskonzept 5.00 idgF erlangte in seiner Stammfassung mit 01.05.2013 Rechtskraft. Dementsprechend erfolgte im Zeitraum vom 17.01.2025 bis 28.03.2025 (10 Wochen) die Abfrage von Planungsinteressen sowie Planungsanregungen für die Revision des Stadtentwicklungskonzeptes.

Gem. § 24 Abs. 1 des StROG 2010, LGBI. Nr. 49/2010 idF LGBI. Nr. 165/2024, hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Leoben in seiner Sitzung am 05.06.2025 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Stadtentwicklungskonzeptes 6.00, verfasst von Pumpernig Partner GmbH, GZ: 058FR25 vom 12.05.2025, in der Zeit vom

11.06.2025 bis 06.08.2025

aufzulegen. Innerhalb der Auflagedauer (8 Wochen) kann jedermann Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtamt Leoben einbringen.

Leobener Stadtentwicklungskonzept 6.0