Die Bundesförderungen wurden im Rahmen der „Sanierungsoffensive 2026“ für den Heizkesseltausch und Gebäudesanierung 2026 wurden am 3. Oktober beschlossen, sie sind bis Ende 2026 gültig.
Die Sanierungsoffensive 2026 mit den zentralen Förderungsschwerpunkten Kesseltausch und Sanierungsbonus fördert Investitionen in klimafreundliche Heizsysteme und thermisch-energetische Sanierungen!
Österreichweit, sowohl bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern als auch im mehrgeschoßigen Wohnbau und in Reihenhausanlagen. Sie bietet eine attraktive Möglichkeit, Heizsysteme klimafreundlich zu modernisieren sowie Gebäude thermisch-energetisch zu verbessern.
Alle relevanten Informationen sowie die Möglichkeit zur Registrierung und Antragstellung stehen ab dem offiziellen Start der Förderungsaktion im November 2025 auf www.sanierungsoffensive.gv.at für Sie bereit.
Außerdem stehen Ihnen die Infoblätter zur jeweiligen Förderung als Download zur Verfügung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass nach wie vor die einkommensabhängige Förderung „Sauber Heizen für Alle“ für den Heizkesseltausch erhältlich ist!
Unser Informationsblatt und dem Ablauf der Förderung gibt Ihnen tieferen Einblick.
Wir übernehmen für Sie gerne die kostenlose Komplettabwicklung von der Registrierung bis Endeinreichung der Förderung.
Freundliche Grüße
Ing. Andreas Zeller
Mühltaler Straße 29
8700 Leoben
Büro Kobenz/Knittelfeld:
Enziangasse 5
8723 Kobenz
Tel.: +43 650 5522851
E-Mail: office@eamm.at
Web: www.eamm.at
- Amtlich anerkannte Energieberatungsstelle
- Einreichstelle für die Förderungen des Umweltlandesfonds Steiermark (Biomasse, Wärmepumpen, Solaranlagen)
- Fördereinreichungen für die KPC-Bundesförderungen „Sanierungsscheck“ und „Raus aus dem Öl“
- Energieberatung und Förderabwicklung „Sauber Heizen für Alle“ und „Sanieren für Alle“
- Bautechnische Stellungnahme und Energieberatung für die Eigenheimförderung
- Energieausweise für Neubauten, Sanierungen und Vermietung und Verkauf von Immobilien
Sanierungsbonus 2026 – Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
Abschnitt A: Einzelbauteilsanierung:
- Registrierung und damit Sicherung der Förderung ab Mitte Nov. 2025 bis 31.12.2026 möglich, oder solange das Budget reicht.
- Energieberatung ist verpflichtend VOR der Registrierung der Förderung.
- Die Einreichung der Förderung muss binnen 9 Monaten ab Registrierung erfolgen.
- Bei Zweifamilienhäusern ist nur EIN Antrag pro Standort möglich
- Keine Lieferung und Leistung vor 3. Okt. 2025

Der Fördersatz beträgt 30 % der förderfähigen Investitionskosten bis max. € 5.000.-
Für die Registrierung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Vollständige Angaben des Antragstellers
- Angaben zum Heizungstausch inkl. Angabe der Kosten und des ausführenden Unternehmens
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Energieberatungsprotokoll – dieses erstellen wir gerne für Sie
Energieberatung und Förderungsabwicklung machen wir ab sofort, wir ersuchen um Terminvereinbarung!
Abschnitt B: Teilsanierung bzw. umfassende Sanierung:
Für größere Sanierungen ab einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mind. 40 % bzw. auf max. 56,44 kWh/m²a oder max. 44 kWh/m²a gibt es folgende max. Förderpauschalen:

Der Fördersatz beträgt auch hier 30 % der förderfähigen Investitionskosten.
- Gefördert werden ausschließlich Leistungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden.
- Die Übermittlung der Endabrechnung muss bis spätestens 30.09.2028 erfolgen.
Für die Antragstellung sind Energieausweise (Ist-Zustand und saniert) notwendig – diese erstellen wir gerne für Sie!
Sanierungsbonus 2026 – Mehrgeschossiger Wohnbau/Reihenhausanlage:
Gefördert werden thermische Sanierungen im mehrgeschossigen Wohnbau sowie bei Reihenhausanlagen. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard oder „guter Standard“ sowie die umfassende Fenstersanierung des gesamten Gebäudes bzw. der Reihenhausanlage.


- Gefördert werden ausschließlich Leistungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden.
- Die Übermittlung der Endabrechnung muss bis spätestens 30.09.2029 erfolgen.
Für die Antragstellung sind Energieausweise (Ist-Zustand und saniert) notwendig – diese erstellen wir gerne für Sie!
Gerne übernehmen wir für Sie die erforderliche Energieberatung und Förderabwicklung und erstellen die nötigen Dokumente.
Für nähere Informationen und Fragen zu Energieberatungen, Erstellung von Energieausweisen, Förderungen für Private, Gemeinden und Gewerbe stehen wir gerne telefonisch unter 03577/26664 zur Verfügung, bzw. besuchen Sie unsere Homepage: www.eao.st
Mit freundlichen Grüßen
Sepp Bärnthaler und das Team der Energieagentur Obersteiermark
Energieagentur Obersteiermark GmbH
A-8740 Zeltweg, Holzinnovationszentrum 3
Tel: 03577/26664
Email: office@eao.st
Homepage: http://www.eao.st