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 Aushang
Dienstag, 29. April 2025

Ortsaugenscheinverhandlung

Betr.: Hannelore und Hubert Glettler, Feststellung des rechtmäßigen Bestandes der Garage/Carport

Kundmachung und Ladung zur Ortsaugenscheinverhandlung

Die Behörde hat ein amtswegiges Verfahren auf Feststellung des rechtmäßigen Bestandes gemäß §§ 40 Stmk. Baugesetz 1995, LGBI.Nr. 59/1995 idF LGBI. Nr.: 48/2014, für die Garage/Carport auf dem Grundstück Nr.: 405/4, einkommend in EZ 62, KG 60319 Kletschach, eingeleitet.

Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 AVG, BGBI.Nr. 51 i.d.g.F die örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung für Mittwoch, den 21. Mai 2025, um ca. 09:00 Uhr mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle anberaumt.

Sie werden aufgefordert, die Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen (Genehmigungen, Pläne, Fotos u. dgl.) bereitzuhalten, die den Bestand der Garage/Carport dokumentieren.

Verhandlungsleiter: Bürgermeister Mag. Christian Steiner

Hinweis:
Gemäß § 42 Abs. 1 AVG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG (subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung.

Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben.
An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden.

Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen.