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 Die Proleber Info
Freitag, 26. April 2024

Gemeinderatssitzung vom 21. März 2024

Beschlüsse & Berichte

Beratung und Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2023
Der Rechnungsabschluss 2023 (RA 2023) wurde vollständig und zeitgerecht erstellt, ordnungsgemäß ortsüblich kundgemacht, den Vorsitzenden der jeweiligen Fraktion übergeben und mit den Vorsitzenden der jeweiligen Fraktion besprochen. Der Prüfungsausschuss der Gemeinde Proleb hat den RA 2023 behandelt, für in Ordnung befunden und hierüber einen schriftlichen Bericht angelegt. Nach dem Test-upload wurde der RA 2023 vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 7, geprüft, die gewünschten Korrekturen und ergänzenden Erläuterung vorgenommen. Der Gemeinderat hat die Rücklagenbildung, die Rücklagenauflösung und den Rechnungsabschluss 2023 einstimmig beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfungsausschusses gemäß § 86 Abs. 1 Stmk GemO sowie Wahl des Obmannes, Obmann-Stellvertreters und des Schriftführers
Aufgrund des Ablebens von Herrn Gerhard Schwandtner, ist das Mandat der FPÖ durch den nächsten Ersatzmann vom Bürgermeister auf den freien Gemeinderatssitz einzuberufen. Die nächsten Ersatzmänner wurden kontaktiert und haben durch eine schriftliche Erklärung auf das freigewordene Mandat verzichtet.
Gemäß § 86 Abs. 1 der Steiermärkische Gemeindeordnung hat der Gemeinderat zur Überprüfung der gesamten Gebarung der Gemeinde aus seiner Mitte einen Prüfungsausschuss zu bestellen. Gemäß § 86a Abs. 1 der Steiermärkische Gemeindeordnung bestimmt der Gemeinderat die Anzahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses. Mit dem Mandatsverzicht der FPÖ wird nunmehr die Anzahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses mit 4 Mitgliedern vorgeschlagen und einstimmig beschlossen.
Für die Wahl des Obmannes steht jener Wahlpartei das Vorschlagsrecht zu, die im Gemeindevorstand nicht vertreten ist. Da die nächsten Ersatzmänner der FPÖ durch eine schriftliche Erklärung auf das freigewordene Mandat verzichtet haben, hat das Vorschlagsrecht für den Obmann des Prüfungsausschusses die stimmenschwächste Wahlpartei. Somit hat die ÖVP als stimmenschwächste Wahlpartei das Vorschlagsrecht für den Obmann und wurde Frau GRin Beate Rinner als neue Prüfungsausschussobfrau einstimmig beschlossen. Des Weiteren wurde Herr GR Christian Koch als Prüfungsausschussobmann-Stellvertreter und Herr GR Michael Krainer als Schriftführer einstimmig beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Entsendung der Delegierten (Mitglied und Ersatzmitglied) in den Tourismusverband Erzberg Leoben
Im Zuge der Steiermärkischen Ortsklassen- und Tourismusverbandsverordnung 2024 – StOTVO wurde die Gemeinde Proleb von einer Nicht-Tourismusgemeinde zu einer Tourismusgemeinde. Gemäß § 4 Abs. 3 Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992 ist die Gemeinde nun berechtigt, umgehend eine Vertreterin/einen Vertreter und ein Ersatzmitglied in die Tourismuskommission des örtlich für Sie zuständigen Tourismusverbandes zu entsenden. Als Mitglied wurde Bürgermeister Werner Scheer und als Ersatzmitglied Vizebürgermeister Mag. Christian Steiner vorgeschlagen und vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen der Steirischen Volkspartei, Bezirk Leoben, hinsichtlich der Verwendung des Gemeindewappens
Die Steirische Volkspartei hat für ihre Bildtafel des Bezirkes um die Verwendung des Gemeindewappens der Gemeinde Proleb angesucht. Gemäß § 4 Abs. 4 Stmk GemO hat der Gemeinderat die Verwendung des Gemeindewappens gegen jederzeitigen Widerruf zu gestatten, wenn dies im Interesse der Gemeinde gelegen ist. Der Gemeinderat hat der Steirischen Volkspartei, Bezirk Leoben, die Verwendung des Gemeindewappens der Gemeinde Proleb für ihre Bildtafel des Bezirkes bis auf Widerruf einstimmig beschlossen.

Ermächtigung zur Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe gem. § 7 StZWAG – Beratung und Beschlussfassung
Das Amt der Stmk Landesregierung, Abteilung 7, hat die Verordnung der Gemeinde Proleb über die Ermächtigung zur Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe gem. § 7 StZWAG mit der Begründung, dass für jede Abgabeordnung ein gesonderter Tagesordnungspunkt vorzusehen und dieser auf den tatsächlichen Verhandlungsgegenstand auszuführen ist, aufgehoben. Diese Mängel wurden behoben und die Verordnung über die Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe einstimmig beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Einhebung einer Wohnungsleerstandsabgabe gem. § 12 StZWAG
Das Amt der Stmk Landesregierung, Abteilung 7, hat die Verordnung der Gemeinde Proleb über die Ermächtigung zur Einhebung einer Wohnungsleerstandsabgabe gem. § 12 StZWAG mit der Begründung, dass für jede Abgabeordnung ein gesonderter Tagesordnungspunkt vorzusehen und dieser auf den tatsächlichen Verhandlungsgegenstand auszuführen ist, aufgehoben. Diese Mängel wurden behoben und die Verordnung über die Einhebung einer Wohnungsleerstandsabgabe einstimmig beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Bachböschungssanierung Kletschachbach
Bürgermeister Scheer berichtet, dass im Kletschachgraben eine Bachböschungsrutschung stattgefunden hat. Mit Herrn Bernhard Steiner, Obmann der Weggenossenschaft Kletschach-Penggen, Mitarbeiter der Firma Swietelsky, der Wildbach- und Lawinenverbauung und dem Land Steiermark, Abteilung 7, fanden Ortsaugenscheine statt.
Seitens der Firma Swietelsky wurde ein Kostenvoranschlag in der Höhe von ca. € 7.000,00 gelegt. Die benötigten Lärchenbäume werden von der Weggenossenschaft Kletschach-Penggen kostenfrei und von der Abteilung 7 die vorgefertigten Schienen kostengünstig beigestellt. Der Gemeinderat hat den Auftrag die dringenden Böschungssanierungsmaßnahmen an die Firma Swietelsky zu erteilen und den Ankauf der erforderlichen Schienen von der Abteilung 7, ländlicher Wegebau zu kaufen, einstimmig beschlossen. Mittlerweile wurde die dringende Bachböschungssanierung fertiggestellt.

Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf / die Miete eines 20 m³ Selbstpresscontainers
Über einen kurzen Zeitraum wurde die 20 m³ Sperrmüllpresse bereits 3-mal repariert und lagert derzeit bei der Fa. Mayer Recycling hinsichtlich einer weiteren Reparatur. Gemäß Angebot der Fa. Mayer Recycling würden sich die Reparaturkosten auf ca. € 12.520,00 belaufen. Der Kauf einer neuen Sperrmüllpresse würde das Gemeindebudget mit € 22.230,00 belasten. Es gäbe auch die Möglichkeit diese zu mieten und würde € 395,40 / Monat (Laufzeit 60 Monate) bedeuten. Nach Ende der Miete geht die 20 m³ Sperrmüllpresse in das Eigentum der Gemeinde über. Der Ankauf einer 20 m³ Sperrmüllpresse bei der Firma Mayer Recycling in Form einer Miete in der Höhe von € 395,40 pro Monat und einer Laufzeit von 60 Monate wurde einstimmig beschlossen.