EIN/ZWEIFAMILIENWOHNHÄUSER und REIHENHÄUSER
Ersatz des fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Stromheizungen)
- Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer (ausschließlich natürliche Personen) eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort im Bundesland Steiermark.
- Der Hauptwohnsitz muss vor dem 31.12.2024 begründet worden sein.
- Förderungsfähig sind einkommensschwache Haushalte des zweituntersten Einkommensdezils mit einem Monatseinkommen bezogen auf einen Einpersonenhaushalt (netto 12 Mal im Jahr) von € 1.867,-
Förderung Sauber Heizen für Alle 2026
