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 Verordnung
Mittwoch, 25. Juni 2025

Befugnisübertragung

Der Gemeinderat der Gemeinde Proleb hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 beschlossen, im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis, die Zuständigkeit des Gemeinderates zur Verordnungserlassung in Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei gemäß § 43 Abs. 2a der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F. dem Bürgermeister zu übertragen.

Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Proleb hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 beschlossen, die, in seine Zuständigkeit nachfolgenden Angelegenheiten

  1. zur Entscheidung über Anträge auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, sofern ein solcher Antrag gesetzlich vorgesehen ist;
  2. zur Entscheidung, ob gemäß § 14 Abs. 2 VwGVG von der Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung abgesehen wird;
  3. zur Entscheidung, ob ein Widerspruch gemäß § 28 Abs. 3 VwGVG erhoben wird gemäß § 43 Abs. 2b der Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F. dem Bürgermeister zu übertragen.

Diese Verordnung tritt gemäß § 92 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F. mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

Für den Gemeinderat: