Der 1. Nachtragsvoranschlagsentwurf, mit unserer GZ.: BUD-2026-1077-00002, für den Haushalt des Haushaltsjahres 2026 und der MEFP 2026 (Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan, betreffend HHJ 2026 – 2030) wurde vollständig und zeitgerecht erstellt, ordnungsgemäß in der Zeit von 08.09.2026 bis 22.09.2026 (zwei Wochen) hindurch während der Parteiverkehrszeiten im Gemeindeamt Proleb zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Ein Exemplar wurde den Vorsitzenden der jeweiligen Fraktion übergeben und besprochen. Innerhalb der Auflagenfrist wurden keine Einsichtnahmen vorgenommen bzw. Einwendungen eingebracht.
Die GHD des 1. Nachtragsvoranschlagsentwurfes 2026 wurden am Server des Amtes der Stmk Landesregierung hochgeladen und erfolgreich durchgeführt.
Nach Beratung des 1. Nachtragsvoranschlagsentwurfes 2026 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Proleb in der Sitzung vom 24. September 2026 unter Berücksichtigung der AfA-Korrektur und des zuvor vom Gemeinderat beschlossenen investiven Vorhaben (Wasserleitung vom Вereich des Objektes Panoramaweg 20 bis zum Objekt Panoramaweg 14), der 1. Nachtragsvoranschlag 2026 und 1. MEFP 2026 in der vorliegenden Form beschlossen.
Der 1. Nachtragsvoranschlagsentwurf 2026 für den Haushalt des Haushaltsjahres 2026 liegt in der Zeit von 25. September 2026 bis 09. Oktober 2026 (zwei Wochen) im Gemeindeamt Proleb zu den Parteiverkehrszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Öffnungszeiten Gemeindeamt
| Montag: | 8:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Dienstag: | 8:00 – 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | kein Parteienverkehr |
| Donnerstag: | 8:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Freitag: | 8:00 – 12:00 Uhr |
Bauamt:
Montag 14:00 – 17:00 Uhr
AL Zellner: Termine nach Vereinbarung
Bereitschaft:
Freitag 14:00 Uhr – Montag 7:00 Uhr
Mobil: 0664/22 40 656
Die Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Rechtskraft.


