Der 1. Nachtragsvoranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Proleb liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
