Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung von Benützungsgebühren 2026
Gemäß § 71a Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, GemO, LGBI. Nr. 115/1967, in Verbindung mit dem Beschluss des Gemeinderates des Gemeinderates der Gemeinde Proleb vom 15. Dezember 2022 wird kundgemacht:
Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index, ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab 01. Jänner 2026 um 4,0 %.
Dies bedeutet eine Änderung der Gebührenhöhe in den Fällen
- der Kanalbenützungsgebühr gemäß § 4 der Kanalabgabenordnung der Gemeinde Proleb vom 29. Juni 2016 die Verbrauchsgebühr nach m³ Wasserverbrauch von € 4,78 auf € 4,97
für Verbrauch ohne Zähler der Pauschalbetrag von € 119,46 auf € 124,24 - der Wasserverbrauchsgebühr gemäß § 13 der Wassergebührenordnung der Gemeinde Proleb vom 15. Dezember 2016
pro m³ Wasserverbrauch von € 1,91 auf € 1,99 - der Wasserzählergebühr gemäß § 10 der Wassergebührenordnung der Gemeinde Proleb vom 16. Dezember 2015
- 3-5 m³ Zähler: von € 19,73 auf € 20,52
- 7-10 m³ Zähler: von € 24,61 auf € 25,59
- 10-20 m³ Zähler: von € 28,48 auf € 29,62
- der Abfallabfuhrgebühr gemäß § 15 der Müllabfuhrordnung der Gemeinde Proleb vom 15. Dezember 2016
- Grundgebühr (pro gemeldete Person bzw. pro Dienstnehmer und für Wochenendhäuser, Kleingärten und außerhalb des Abfuhrbereiches)
von € 33,01 auf € 34,33 - Variable Gebühr Restmüll
120 Liter mit 26 Entleerungen/ Jahr von € 259,25 auf € 269,62
120 Liter mit 13 Entleerungen / Jahr von € 207,02 auf € 215,30
240 Liter mit 26 Entleerungen / Jahr von € 485,53 auf € 504,95
240 Liter mit 13 Entleerungen / Jahr von € 388,37 auf € 403,90
1.100 Liter mit 26 Entleerungen / Jahr von € 1.993,84 auf € 2.073,59
1.100 Liter mit 13 Entleerungen / Jahr von € 1.595,13 auf € 1.658,94 - Variable Gebühr Biomüll
120 Liter von € 75,59 auf € 78,61
240 Liter von € 150,74 auf € 156,77
360 Liter von € 226,33 auf € 235,38
480 Liter von € 301,78 auf € 313,85
800 Liter von € 502,93 auf € 523,05
1.100 Liter von € 653,72 auf € 679,87 - Variable Gebühr außerhalb des Abfuhrbereiches
für 52 Müllsäcken pro Jahr von € 150,89 auf € 156,93 - Variable Gebühr für Wochenendhäuser
für 12 Müllsäcke pro Jahr von € 34,79 auf € 36,18 - Variable Gebühr für Kleingärten
für 7 Müllsäcke pro Jahr von € 20,33 auf € 21,14 - Zukauf von Müllsäcken für Wochenendhäuser, Kleingärten und außerhalb des Abfuhrbereiches
pro Müllsack von € 5,72 auf € 5,95
- Grundgebühr (pro gemeldete Person bzw. pro Dienstnehmer und für Wochenendhäuser, Kleingärten und außerhalb des Abfuhrbereiches)
Alle ob genannten Benützungsgebühren verstehen sich netto, zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer!
Die Änderung dieser Gebühren wird mit 01. Jänner 2026 wirksam.


