Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauenspersonen
Die Bezirkswahlleiterin/Der Bezirkswahlleiter hat gemäß § 12 Abs. 2 der Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 – LWK-WO, LGBI. Nr. 90/2005, idgF., aufgrund der Vorschläge der in der Landeskammer vertretenen Wählergruppe in obige Gemeindewahlbehörde die aus der Anlage ersichtlichen Beisitzerinnen/Beisitzer Ersatzbeisitzerinnen/Ersatzbeisitzer berufen bzw. wurden die angeführten Vertrauenspersonen entsendet.
Vorsitzender der Gemeindewahlbehörde (Gemeindewahlleiter)
Bgm. Mag. Christian Steiner
Stellvertreter des Gemeindewahlleiters:
Vzbgm. Ing. Dipl. Ing. (FH) Christian Koch

