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 Aushang
Donnerstag, 1. Oktober 2026

Flächenwidmungsplan 6.00

Stadtgemeinde Leoben
Abteilung Infrastruktur und Technik Referat Raumplanung und Stadtvermessung
G.ZI.: 20Fa1/46-2025
Betr.: Flächenwidmungsplan 6.00 Beschluss zur Auflage des Entwurfes gem. § 38 StROG 2010 idgF

Kundmachung

Gemäß § 42 Abs. 2 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz (StROG) 2010 hat der Bürgermeister spätestens alle 10 Jahre aufzufordern, Anregungen auf Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes, im Falle der Stadtgemeinde Leoben des Stadtentwicklungskonzeptes, und des Flächenwidmungsplanes einzubringen (Revision). Diese Frist ist jeweils vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des durch die letzte Revision geänderten Planungsinstrumentes zu berechnen. Das Stadtentwicklungskonzept 5.00 idgF bzw. der Flächenwidmungsplan 5.00 idgF erlangten in ihren Stammfassungen mit 01.05.2013 bzw. 30.01.2014 Rechtskraft. Das Stadtentwicklungskonzept 6.00 wurde durch den Gemeinderat in seiner Sitzung im Dezember 2025 bzw. Juni 2026 beschlossen.

Im Zeitraum vom 27.10.2025 bis 05.01.2026 (10 Wochen) erfolgte die Abfrage von Planungsinteressen sowie Planungsanregungen für die Revision des Flächenwidmungsplanes. Der nun vorliegende Auflageentwurf zum Flächenwidmungsplan 6.00, einschließlich Verordnungswortlaut, Erläuterungsbericht inkl. Differenzplan, Bebauungsplanzonierungsplan und allfälliger Ergänzungspläne wurde im Ausschuss für Raumplanung, Bauwesen, Angelegenheiten der Europäischen Union und Entwicklungszusammenarbeit beraten.
Gem. § 38 Abs. 1 des StROG 2010, LGBI. Nr. 49/2010 idF LGBI. Nr. 19/2026, hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Leoben in seiner Sitzung am 23.09.2026 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Flächenwidmungsplanes 6.00, verfasst von Pumpernig & Partner GmbH, GZ: 115FR25 vom 10.09.2026, in der Zeit vom

01.10.2026 bis 26.11.2026

aufzulegen. Innerhalb der Auflagedauer (8 Wochen) kann jedermann Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtamt Leoben einbringen.

Die Verfahrensunterlagen sind im Stadtamt Leoben, Referat Raumplanung und Stadtvermessung, Zi. 304, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufgelegt bzw. auf der elektronischen Amtstafel der Homepage der Stadtgemeinde abrufbar.
www.leoben.at/gemeinde/elektronische-amtstafel/

Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag: von 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 8.00 bis 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Terminvereinbarung:
Dienstag, Mittwoch: von 12.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: von 7.00 bis 8.00 Uhr, 16.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: von 12.00 bis 13.00 Uhr

Fib/Sch

Angeschlagen: 1. Okt. 2026
Abgenommen: 27. Nov. 2026