Verordnung
Dienstag, 4. November 2025

Straßensperre wegen Schlägerungsarbeiten am Riesnerkogel

8. November 2025
8:00 - 12:00 Uhr
Riesnerstraße 19 und Dorfstraße 46
Feldtyp nicht unterstützt.

Auf Grund der mit Bescheid vom 03. November 2025, GZ: A-2025-1077-00417, gemäß § 90 Abs 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBI. Nr. 159/1960 idgF, straßenpolizeilich bewilligte Straßensperre (siehe Anlage) aufgrund von Baumschlägerungsarbeiten im Bereich der Objekte, Riesnerstraße 19 und Dorfstraße 46, am 08. November 2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, werden gemäß § 43 lit b Z 1 StVO 1960 i. d. g.F., in Verbindung mit § 94 d StVO 1960 i.d.g.F. nachstehende Verordnung erlassen:

  1. Straßensperre auf dem Grundstück Nr.: 488, einkommend in EZ 265, KG 60346 Proleb, aufgrund Baumschlägerungsarbeiten im Bereich der Objekte Riesnerstraße 19 und Dorfstraße 46, am 08. November 2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  2. Die Straßensperre ist auf den unbedingt notwendigen Zeitraum und auf das notwendige Ausmaß zu beschränken.
  3. Die Bewohner bzw. Anrainer dieses Bereiches sind mit geeigneten Hinweistafeln über die bevorstehende Straßensperre und Umleitung rechtzeitig, jedoch min. 48 Stunden vor der Ausführung zu informieren.
  4. Eine Umleitung über das Anwesen, Dorfstraße 46, 8712 Proleb, wird hergestellt.
  5. Auf eine ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle ist unbedingt zu achten.
  6. Im Falle einer Verschmutzung der Fahrbahn im Zuge der Arbeiten hat der Verantwortliche Sorge zu tragen, diese sofort reinigen zu lassen. Arbeiten, die aus Versäumnisgründen von der Gemeinde oder in ihrem Auftrag durchgeführt werden müssen, werden der Konsenswerberin in Rechnung gestellt.

Diese Verordnung gilt am 08. November 2025 jedenfalls aber bis zum Ende der Arbeiten.
Gegenüber dauernden Verkehrsregelungen gilt diese Verordnung als Sonderregelung. Gemäß § 44 (1) StVO wird diese Verordnung durch Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen gehörig kundgemacht und tritt mit dem Zeitpunkt der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.