Auf Grund des Baumrückschnittes wird der Parkplatzbereich bei der Bushaltestelle beim Gemeindeamt von 9. April bis voraussichtlich 10. April 2026 (1 Arbeitstag) von 08:00 Uhr bis voraussichtlich 17:00 Uhr gesperrt.
Auf Grund der mit Bescheid vom 30. März 2026, GZ: A-2026-1077-00128, gemäß § 90 Abs 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBI. Nr. 159/1960 idgF, straßenpolizeilich bewilligten Baumrückschnittes im Bereich der Bushaltestelle Gemeindeamt, 8712 Proleb, auf dem Grundstück Nr. 419/5, KG 60346 Proleb, wird gemäß § 43 lit b Z 1 StVO 1960 i. d. g.F., in Verbindung mit § 94 d StVO 1960 i.d.g.F. nachstehende Verordnung erlassen:
von 09. April 2026 bis voraussichtlich 10. April 2026 (1 Arbeitstag) von 08:00 Uhr bis voraussichtlich 17:00 Uhr
- Absperrung der Bushaltestelle Gemeindeamt und des südlichen Bereiches des Parkplatzes des Gemeindeamtes, 8712 Proleb, auf dem Grundstück Nr. 419/5, KG 60346 Proleb; in der Zeit von 09. April 2026 bis voraussichtlich 10. April 2026 (1) Arbeitstag) von 08:00 Uhr bis voraussichtlich 17:00 Uhr
- Die Absperrung der Bushaltestelle Gemeindeamt und des südlichen Bereiches des Parkplatzes des Gemeindeamtes, 8712 Proleb, auf dem Grundstück Nr. 419/5, KG 60346 Proleb, ist auf den unbedingt notwendigen Zeitraum und auf das notwendige Ausmaß zu beschränken.
- Die Bewohner bzw. Anrainer dieses Bereiches sind mit geeigneten Hinweistafeln über die bevorstehende Absperrung rechtzeitig, aber mindestens 48 Std vor der Ausführung zu informieren.
- Aufgrund des eingeschränkten Busverkehrs sind die Bürger bei der Bushaltestelle Gemeindeamt mit geeigneter Hinweistafel über die Ersatzhaltestelle im Bereich der Trafostation, Gst.Nr. 421/5, KG 60346 Proleb, auf der Landesstraße L122 Kilometer 4,6 + 0,004 km rechtzeitig, aber mindestens 48 Std vor der Ausführung zu informieren.
- Auf eine ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle insbesondere in den Nachtstunden ist unbedingt zu achten.
- Hinsichtlich des Astschnittes und dessen Abtransport ist die Gemeinde Proleb unter der Telefonnummer 0664/1210187 bzw. 0664/3442520 zu kontaktieren.
Diese Verordnung gilt von 09. April 2026 bis voraussichtlich 10. April 2026 jedenfalls aber bis zum Ende der Arbeiten. Gegenüber dauernden Verkehrsregelungen gilt diese Verordnung als Sonderregelung. Gemäß § 44 (1) StVO wird diese Verordnung durch Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen gehörig kundgemacht und tritt mit dem Zeitpunkt der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.


