Kundmachung
Donnerstag, 16. Oktober 2025

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

16. Oktober 2025
27. Februar 2026
8:00 Uhr
Gemeindeamt

Das Land Steiermark gewährt über Antrag einen einmaligen Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsanlagen, wobei die Heizkosten vorgelegt werden müssen.

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller seit mindestens fünf Jahren den ununterbrochenen und rechtmäßigen Hauptwohnsitz in der Steiermark innehat. Weiters muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller zumindest seit 1. September 2025 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Proleb gemeldet sein. Dies gilt auch für weitere im Haushalt lebende Personen. Keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben Personen die eine Wohnunterstützung beziehen, Drittstaatsangehörige, Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten-, Alten- und Pflegeheime sowie Minderjährige.

Einkommensgrenzen:

  • Einpersonenhaushalte € 1.661,00
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften €­ 2.492,00
  • für jedes familienbeihilfebeziehendes Kind im Haushalt € 498,00

Bei der Einkommensermittlung sind 13. und 14. Bezüge (Sonderzahlungen) sowie erhaltene Unterhaltszahlungen, erhaltene Alimentationszahlungen,, Familienbeihilfen und Kindergartenbeihilfen anzurechnen. Miete und nachweislich geleistete Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehegatten und Kinder können nicht zum Abzug gebracht werden.

Die Anträge können ab 16. Oktober 2025 bis längstens 27. Februar 2026 unter Vorlage der aktuellen originalen Einkommensbelege sowie der Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen mit Hauptwohnsitz, Nachweis über die Heizkosten, Nachweis über Familienbeihilfe bzw. Kindergartenbeihilfe etc. und bei KontoinhaberInnen den IBAN bei der Gemeinde Proleb gestellt werden.

Nähere Informationen über die Antragsberechtigung sowie der anrechenbaren Einkommen können sie den u. s. Richtlinien entnehmen.

Kundmachung Heizkostenzuschuss 2025

EinkommensRechner_2025