Gegenstand: Verzeichnis der ausgelosten Personen nach dem Geschworenen- und Schöffengesetz – Geltungsdauer 2027 – 2028
Öffentliche Einsichtnahme
Das Verzeichnis der zum Geschworenen- und Schöffenamt ausgelosten Personen liegt in der Zeit vom 13. Mai bis 27. Mai 2026, während der Parteiverkehrszeiten des Gemeindeamts
Montag und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Dienstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedermann kann innerhalb der Auflegungsfrist wegen der Eintragung von Personen, welche die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen (§§ 1 bis 3 GSchG) nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben.
Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag (§ 4 GSchG) stellen.
Der Bürgermeister
(Mag Christian Steiner)
