Gegenstand: öffentliche Amtshandlung über die Berufung zum Geschworenen oder Schöffen für die Geltungsdauer der Jahre 2027 und 2028
Gemäß § 5 Abs. 2 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990 BGBI. Nr. 256/1990, i.d.g.F. wird Folgendes kundgemacht:
Der Bürgermeister oder eine von ihm bestimmte oder sonst zu seiner Vertretung befugte Person hat jedes zweite Jahr die Namen von fünf von tausend der in der Wählerevidenz enthaltenen Personen durch ein Zufallsverfahren zu ermitteln. Diese Auslosung hat so zu geschehen, dass die Auswahl einer jeden in Betracht kommenden Person mit annähernd gleicher Wahrscheinlichkeit möglich ist.
Das öffentliche Auswahlverfahren der Geschworenen und Schöffen für die Jahre 2027 und 2028 findet am
Dienstag, den 12.05.2026, um 10 Uhr,
im Zimmer 4, der Gemeinde Proleb statt.
Zum Amt eines Geschworenen oder Schöffen sind österreichische Staatsbürger zu berufen, die zu Beginn des ersten Jahres, in dem sie tätig sein sollen, das 25., nicht aber das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Die Auswahl einer jeden in Betracht kommenden Person erfolgt durch ein automationsunterstütztes Datenprogramm.


