Mittwoch, 8. Oktober 2025

Baubewilligung Ernst Johann Strohnegger

29. Oktober 2025
10:00 Uhr

Mit der Eingabe vom 15.09.2025, hat der Bauwerber Ernst Johann Strohnegger, 8712 Proleb, gemäß § 22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995, i.d.g.F., um die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Zubaus beim bestehenden Kleinhaus inkl. Geländeveränderung auf dem GST 324/2 aus EZ 60346/00282 in KG Proleb angesucht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 AVG 1991, BGBI. Nr. 51, i.d.g.F., die Verhandlung mit Ortsaugenschein für

Mittwoch, den 29.10.2025, um ca. 10:00 Uhr

mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle in Dorfstraße, 8712 Proleb angeordnet.

Verhandlungsleiter: Mag. Christian Steiner

Gemäß § 42 Abs. 1 AVG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG (subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung.
Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben.

An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäßden oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden.

Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen.
Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen liegen bis zum Tag vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Gemeindeamt Proleb zur allgemeinen Einsicht auf.
Bei Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden.

Der Bürgermeister
Mag. Christian Steiner