
Gemäß § 21 Abs. 2 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23/1986 idF LGBl. Nr. 68/2025 liegt der Entwurf zur Aufteilung des Jagdpachtschillings an die Grundbesitzer, deren Grundstücke in das Gemeindejagdgebiet einbezogen bzw. in einem Jagdeinschluss gelegen sind für das Jagdjahr 2026/2027
ab 27. April 2026 bis einschließlich 25. Mai 2026
vier Wochen hindurch jeden Werktag (außer Samstag) während der Amtsstunden im Gemeindeamt Sankt Stefan ob Leoben zur allgemeinen Einsicht auf.
Jedem Grundbesitzer im Gemeindejagdgebiet bzw. in einem Jagdeinschluss steht es frei, gegen den Aufteilungsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen oder zu Protokoll zu geben.
Der Bürgermeister
Ronald Schlager
(elektronisch gefertigt)
