Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 8C – Veterinärwesen, legt hinsichtlich der Bergung gefallener Tierkörper bestimmte Bedingungen fest!
Am Nachmittag des 3. August 1994 ging zwischen 17 und 17.30 Uhr ein sintflutartiger Gewitterregen mit Hagel über weite Teile unseres Gemeindegebietes nieder, welcher verheerende Auswirkungen hatte und große Schäden hinterließ.