VERORDNUNG
Der Gemeinderat der Gemeinde Proleb hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2019 beschlossen, im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis, die Zuständigkeit des Gemeinderates zur Verordnungserlassung in Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei gemäß § 43 Abs. 2a Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 idgF dem Bürgermeister zu übertragen.
Diese Verordnung tritt gemäß § 92 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 idgF mit dem auf den Ablauf der 2-wöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.