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Mittwoch, 1. November 2006

Zum Thema Vogelgrippe

Eine Information der Fachabteilung 8C – Veterinärwesen

Wasservögel
(Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane, Haubentaucher, Blesshühner etc.)

Werden tote Wasservögel aufgefunden, sind folgende Verhaltensregeln einzuhalten:

  • Das Berühren der Wasservogelkadaver ist unbedingt zu vermeiden!
  • Informieren Sie über den Fund umgehend die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
  • Außerhalb der Dienstzeiten ist die nächste Polizeidienststelle zu verständigen.
  • Achten Sie insbesondere darauf, dass Kinder diese toten Vögel nicht berühren.

Andere Wildvögel
(Singvögel, Raben, Raubvögel etc.)

Werden andere tote Wildvögel aufgefunden, ist wie folgt vorzugehen:

  • Melden Sie das Auffinden des toten Vogels an Ihre Gemeinde, die Gemeindemitarbeiter
    werden sich um die unschädliche Beseitigung des Kadavers kümmern.
  • Sollte die Gemeinde nicht mehr erreichbar sein, entsorgen Sie den Kadaver selbst, unter
    Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen (Einweghandschuhe, Vogel dicht in
    einen Plastiksack verpacken, Händereinigung mit Wasser und Seife nach dem
    Entsorgen des Vogels) über die TKV-Sammelstelle Ihrer Gemeinde.