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 Kundmachung
Montag, 7. August 2023

Wohn- u. Heizkostenzuschuss des Bundes

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes kann zwischen 07. August 2023 und 31. Oktober 2023 online unter www.soziales.steiermark.at beantragt werden. Personen ohne Internetzugang werden von den Servicestellen der Gemeindeämter unterstützt. Dabei sind von den Gemeindebediensteten nur die persönlichen Daten in die Online-Maske einzugeben. Diese Daten sind anhand eines Lichtbildausweises zu verifizieren. Alle weiteren Daten werden automatisiert über das Zentrale Melderegister bzw. über das Transparenzportal abgefragt.

Folgende persönliche Voraussetzungen müssen vorliegen:
1. Volljährigkeit;
2. Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Steiermark seit 01. Jänner 2023.

Nicht antrags- bzw. förderungsfähig sind Bewohner:innen von stationären Pflegeeinrichtungen, vollstationären Behinderteneinrichtungen oder vollstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Gefängnisinsass:innen, Obdachlose, Personen in Gewaltschutzeinrichtungen sowie Bezieher:innen der Grundversorgung.

Für den Fall, dass in einem Haushalt eine 24-Stunden-Betreuung nach den Richtlinien des Bundespflegegeldgesetzes geleistet wird, bitten wir um direkte Kontaktaufnahme unter der Servicehotline: 0800/800 262 oder E-Mail: heizkostenzuschuss@stmk.gv.at. Diese Fälle müssen gesondert bearbeitet werden.

Einkommensvoraussetzungen:
Für Haushalte darf ein Jahresnettoeinkommen des Jahres 2022 von EUR 30.734,00 nicht überschritten werden.

Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis und Ihren IBAN mit!