Einladung zur Anhörung
gemäß §§ 24 (1) Stmk. ROG 2010 iVm § 92 Stmk. Gemeindeordnung 1967.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 11.03.2021 den Beschluss gefasst, die öffentliche Auflage der Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, Verfahrensfall Nr. 1.03 „Grenzübergreifender Windpark Trofaiach”, verfasst von der ANKO ZT GmbH, 8020 Graz, Mariahilferstraße 20, GZ: 21 ÄV TR 005, in der Zeit von 16.03.2021 bis 12.05.2021 (mind. 8 Wochen) gemäß § 24 Stmk. ROG 2010 durchzuführen und die Verordnungsentwürfe im Gemeindeamt während der Parteienverkehrszeiten zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.
Trof.-Stadtentwicklungskonzept Windpark
Dieser Artikel wird bis Freitag, 14. Mai 2021 7:00 Uhr aktuell gehalten!