Gemäß § 71 Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, GemO, LGBl. Nr.115/1967, in Verbindung mit dem Beschluss des Gemeinderates des Gemeinderates der Gemeinde Proleb vom 29. Juni 2016 wird kundgemacht:
Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab 1. Jänner 2023 um 10,6 %. Dies bedeutet eine Änderung der Gebührenhöhe in den Fällen
- der Kanalbenützungsgebühr gemäß § 4 der Kanalabgabenordnung der Gemeinde Proleb vom 29. Juni 2016
- die Verbrauchsgebühr nach m3 Wasserverbrauch von € 4,00 auf € 4,42
- für Verbrauch ohne Zähler der Pauschalbetrag von € 100,00 auf € 110,60
- der Wasserverbrauchsgebühr gemäß § 13 der Wassergebührenordnung der Gemeinde Proleb vom 15. Dezember 2016
- pro m3 Wasserverbrauch von € 1,60 auf € 1,76
- der Wasserzählergebühr gemäß § 10 der Wassergebührenordnung der Gemeinde Proleb vom 16. Dezember 2015
- 3-5 m3 Zähler: von € 16,52 auf € 18,27
- 7-10 m3 Zähler: von € 20,60 auf € 22,78
- 10-20 m3 Zähler: von € 23,84 auf € 26,37
- der Abfallabfuhrgebühr gemäß § 15 der Müllabfuhrordnung der Gemeinde Proleb vom 15. Dezember 2016
- Grundgebühr (pro gemeldete Person bzw. pro Dienstnehmer und für Wochenendhäuser, Kleingärten und außerhalb des Abfuhrbereiches) von € 27,63 auf € 30,56
- Variable Gebühr Restmüll
120 Liter mit 26 Entleerungen / Jahr von € 217,02 auf € 240,02
120 Liter mit 13 Entleerungen / Jahr von € 173,29 auf € 191,66
240 Liter mit 26 Entleerungen / Jahr von € 406,44 auf € 449,53
240 Liter mit 13 Entleerungen / Jahr von € 325,11 auf € 359,57
1100 Liter mit 26 Entleerungen / Jahr von € 1.669,06 auf € 1.845,98
1100 Liter mit 13 Entleerungen / Jahr von € 1.335,30 auf € 1.476,84 - Variable Gebühr Biomüll
120 Liter von € 63,28 auf € 69,98
240 Liter von € 126,19 auf € 139,56
360 Liter von € 189,46 auf € 209,55
480 Liter von € 252,63 auf € 279,40
800 Liter von € 421,01 auf € 465,63
1100 Liter von € 547,23 auf € 605,24 - Variable Gebühr außerhalb des Abfuhrbereiches
für 52 Müllsäcke pro Jahr von € 126,31 auf € 139,70 - Variable Gebühr für Wochenendhäuser
für 12 Müllsäcke pro Jahr von € 29,12 auf € 32,21 - Variable Gebühr für Kleingärten
für 7 Müllsäcke pro Jahr von € 17,02 auf € 18,82 - Zukauf von Müllsäcken für Wochenendhäuser, Kleingärten und außerhalb des Abfuhrbereiches
pro Müllsack von € 4,79 auf € 5,29
Die Änderung dieser Gebühren wird mit 1. Jänner 2023 wirksam.
