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 Kundmachung
Mittwoch, 30. November 2022

Wertsicherung Benützungsgebühren 2023

Gemäß §  71 Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, GemO, LGBl. Nr.115/1967, in Verbindung mit dem Beschluss des Gemeinderates des Gemeinderates der Gemeinde Proleb vom 29. Juni 2016 wird kundgemacht:

Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab 1. Jänner 2023 um 10,6 %. Dies bedeutet eine Änderung der Gebührenhöhe in den Fällen

  1. der Kanalbenützungsgebühr gemäß § 4 der Kanalabgabenordnung der Gemeinde Proleb vom 29. Juni 2016
    1. die Verbrauchsgebühr nach m3 Wasserverbrauch von € 4,00 auf € 4,42
    2. für Verbrauch ohne Zähler der Pauschalbetrag von € 100,00 auf € 110,60
  2. der Wasserverbrauchsgebühr gemäß § 13 der Wassergebührenordnung der Gemeinde Proleb vom 15. Dezember 2016
    1. pro m3 Wasserverbrauch von € 1,60 auf € 1,76
  3. der Wasserzählergebühr gemäß § 10 der Wassergebührenordnung der Gemeinde Proleb vom 16. Dezember 2015
    1. 3-5 m3 Zähler: von € 16,52 auf € 18,27
    2. 7-10 m3 Zähler: von € 20,60 auf € 22,78
    3. 10-20 m3 Zähler: von € 23,84 auf € 26,37
  4. der Abfallabfuhrgebühr gemäß § 15 der Müllabfuhrordnung der Gemeinde Proleb vom 15. Dezember 2016
    1. Grundgebühr (pro gemeldete Person bzw. pro Dienstnehmer und für Wochenendhäuser, Kleingärten und außerhalb des Abfuhrbereiches) von € 27,63 auf € 30,56
    2. Variable Gebühr Restmüll
      120 Liter mit 26 Entleerungen / Jahr von € 217,02 auf € 240,02
      120 Liter mit 13 Entleerungen / Jahr von € 173,29 auf € 191,66
      240 Liter mit 26 Entleerungen / Jahr von € 406,44 auf € 449,53
      240 Liter mit 13 Entleerungen / Jahr von € 325,11 auf € 359,57
      1100 Liter mit 26 Entleerungen / Jahr von € 1.669,06 auf € 1.845,98
      1100 Liter mit 13 Entleerungen / Jahr von € 1.335,30 auf € 1.476,84
    3. Variable Gebühr Biomüll
      120 Liter von € 63,28 auf € 69,98
      240 Liter von € 126,19 auf € 139,56
      360 Liter von € 189,46 auf € 209,55
      480 Liter von € 252,63 auf € 279,40
      800 Liter von € 421,01 auf € 465,63
      1100 Liter von € 547,23 auf € 605,24
    4. Variable Gebühr außerhalb des Abfuhrbereiches
      für 52 Müllsäcke pro Jahr von € 126,31 auf € 139,70
    5. Variable Gebühr für Wochenendhäuser
      für 12 Müllsäcke pro Jahr von € 29,12 auf € 32,21
    6. Variable Gebühr für Kleingärten
      für 7 Müllsäcke pro Jahr von € 17,02 auf € 18,82
    7. Zukauf von Müllsäcken für Wochenendhäuser, Kleingärten und außerhalb des Abfuhrbereiches
      pro Müllsack von € 4,79 auf € 5,29

Die Änderung dieser Gebühren wird mit 1. Jänner 2023 wirksam.