Gemäß § 71 Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, GemO, LGBl. Nr.115/1967, in Verbindung mit dem Beschluss des Gemeinderates des Gemeinderates der Gemeinde Proleb vom 29. Juni 2016 wird kundgemacht:
Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab 1. Jänner 2022 um 3,2 %. Dies bedeutet eine Änderung der Gebührenhöhe in den Fällen
- der Kanalbenützungsgebühr gemäß § 4 der Kanalabgabenordnung der Gemeinde Proleb vom 29. Juni 2016
- die Verbrauchsgebühr nach m3 Wasserverbrauch von € 3,88 auf € 4,00
- für Verbrauch ohne Zähler der Pauschalbetrag von € 97,21 auf € 100,00
- der Wasserverbrauchsgebühr gemäß § 13 der Wassergebührenordnung der Gemeinde Proleb vom 15. Dezember 2016
- pro m3 Wasserverbrauch von € 1,55 auf € 1,60
- der Wasserzählergebühr gemäß § 10 der Wassergebührenordnung der Gemeinde Proleb vom 16. Dezember 2015
- 3-5 m3 Zähler: von € 16,00 auf € 16,52
- 7-10 m3 Zähler: von € 19,96 auf € 20,60
- 10-20 m3 Zähler: von € 23,10 auf € 23,84
- der Abfallabfuhrgebühr gemäß § 15 der Müllabfuhrordnung der Gemeinde Proleb vom 15. Dezember 2016
- Grundgebühr (pro gemeldete Person bzw. pro Dienstnehmer und für Wochenendhäuser, Kleingärten und außerhalb des Abfuhrbereiches) von € 26,77 auf € 27,63
- Variable Gebühr Restmüll
120 Liter mit 26 Entleerungen / Jahr von € 210,29 auf € 217,02
120 Liter mit 13 Entleerungen / Jahr von € 167,92 auf € 173,29
240 Liter mit 26 Entleerungen / Jahr von € 393,84 auf € 406,44
240 Liter mit 13 Entleerungen / Jahr von € 315,03 auf € 325,11
1100 Liter mit 26 Entleerungen / Jahr von € 1.617,30 auf € 1.669,06
1100 Liter mit 13 Entleerungen / Jahr von € 1.293,90 auf € 1.335,30 - Variable Gebühr Biomüll
120 Liter von € 61,31 auf € 63,28
240 Liter von € 122,28 auf € 126,19
360 Liter von € 183,59 auf € 189,46
480 Liter von € 244,79 auf € 252,63
800 Liter von € 407,95 auf € 421,01
1100 Liter von € 530,26 auf € 547,23 - Variable Gebühr außerhalb des Abfuhrbereiches
für 52 Müllsäcke pro Jahr von € 122,39 auf € 126,31 - Variable Gebühr für Wochenendhäuser
für 12 Müllsäcke pro Jahr von € 28,22 auf € 29,12 - Variable Gebühr für Kleingärten
für 7 Müllsäcke pro Jahr von € 16,49 auf € 17,02 - Zukauf von Müllsäcken für Wochenendhäuser, Kleingärten und außerhalb des Abfuhrbereiches
pro Müllsack von € 4,64 auf € 4,79
Die Änderung dieser Gebühren wird mit 1. Jänner 2022 wirksam.
