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 Kundmachung
Mittwoch, 7. Februar 2024

Verkehrsverbot für KFZ von über 7.5 t

Auf Grund der mit Bescheid vom 05.02.2024, GZ: 120/2-0019-2024, gemäß § 43 Z 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960 idgF, straßenpolizeilich bewilligtes vorübergehendes Verkehrsverbot für KFZ mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, in der Zeit von 07. Februar 2024 bis voraussichtlich 30. April 2024, im Bereich Veitsberg/Proleber Berg und Kletschach/Penggen wird gemäß § 43 lit b Z 1 StVO 1960 idgF., in Verbindung mit § 94 d StVO 1960 idgF. nachstehende Verordnung erlassen:

Vorübergehendes Verkehrsverbot für KFZ mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, in der Zeit

von 07. Februar 2024 bis voraussichtlich 30. April 2024,

im Bereich Veitsberg/Proleber Berg und Kletschach/Penggen.

Diese Verordnung gilt von 07. Februar 2024 bis voraussichtlich 30. April 2024, jedenfalls bis zur Aufhebung des Verkehrsverbotes.
Gegenüber dauernden Verkehrsregelungen gilt diese Verordnung als Sonderregelung. Gemäß § 44 (1) StVO wird diese Verordnung durch Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen gehörig kundgemacht und tritt mit dem Zeitpunkt der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.