Aushang
Mittwoch, 24. Mai 2023

Stellenausschreibung

Gemäß Stmk. Gemeindevertragsbedienstetengesetz 1962 idgF schreibt die Gemeinde St. Stefan ob Leoben zum ehestmöglichen Eintritt folgende Stelle aus:

Gemeindebedienstete/r für den Bereich Finanzverwaltung und allgemeine Verwaltung

Ausmaß der Anstellung: 50% bei einer 40 Stunden Woche

Aufgabenbereich:

  • Steuer- und Abgabewesen (Vorschreibung, Einhebung und Verwaltung der Abgaben, Bescheiderstellung)
  • Mitarbeit in der Buchhaltung, Liquiditätsmanagement, Finanz- und Investitionsplanung, Haushaltsüberwachung
  • Allg. Aufgaben der Verwaltung, Unterstützung in sämtlichen Verwaltungsarbeiten

Anstellungserfordernisse:

  • Einwandfreies Vorleben (Strafregisterauszug)
  • Abschluss einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule
  • Idealerweise mehrjährige Berufserfahrung
  • Fundierte Buchhaltungskenntnisse
  • Ausgeprägtes Rechtsverständnis bzw. Erfahrung im Umgang mit Gesetzen und Verordnungen von Vorteil
  • Bereitschaft zur Weiterbildung, insbesondere zur Ablegung der Verwaltungsdienstprüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst
  • Loyalität und Teamfähigkeit
  • Gute EDV Kenntnisse
  • Bei Männern: Abgeleisteter Präsenzdienst/Zivildienst
  • Erfahrung mit gemeindespezifischen Anwendungen von Vorteil
  • Gesundheitliche und persönliche Eignung für die vorgesehene Verwendung

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen inklusive Lebenslauf, entsprechenden Zeugnissen und Motivationsschreiben bis spätestens 9. Juni 2023 (einlangend) an die Gemeinde Sankt Stefan ob Leoben, 8713 St. Stefan ob Leoben, Dorfplatz 14 oder per E-Mail an gde@stefan-leoben.at.

Das Mindestentgelt für die ausgeschriebene Stelle beträgt nach dem Schema für Gemeindevertragsbedienstete in der Entlohnungsgruppe „C/1“- 2.191,20 Euro brutto monatlich auf einer 40 Stundenbasis. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Überzahlung je nach Qualifikation beziehungsweise anrechenbaren Vordienstzeiten.

Allgemeine Informationen zu unserer Gemeinde finden Sie auf unserer Homepage unter: www.st-stefan-leoben.at. Der Ersatz von allfällig anfallenden Reisekosten ist nicht möglich. Gemäß § 37 ff. DSG werden Ihre Daten ausschließlich zum Zwecke der Prüfung einer Anstellung verwendet und nach Abschluss des Ausschreibungsprozesses in der gesetzlich vorgesehen Frist vernichtet.

Der Bürgermeister:
Ronald Schlager eh.
St. Stefan ob Leoben, am 23. Mai 2023