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 Die Proleber Info
Mittwoch, 26. Januar 2022

Proleber Info – Ausgabe 1, Jänner 2022

Gemeinderatsbeschlüsse von der Sitzung am 17. Jänner 2022

Rechtsstreit Gemeinde Proleb gegen den Alleineigentümer des Grundstückes Nr.: 357, einkommend In EZ 7, KG 60344 Prentgraben – Bestellung eines Rechtsvertreters und Genehmigung der Prozessführung

Die Gemeinde Proleb hat hinsichtlich der Feststellung der richtigen Grenze bei Gericht eine Klage eingebracht. Der streitgegenständliche Grenzverlauf beginnt im südöstlichen Bereich des Grundstückes Nr.: 508, EZ 70, KG 60344 Prentgraben (öffentliches Gut, Straßen und Wege) und verläuft bis zum gegenüberliegenden Punkt des Vermessungspunktes 358 des südwestlichen Bereiches des Grundstückes Nr.: 357, EZ 7. KG 60344 Prentgraben.

Im Hinblick auf eine einvernehmliche Festlegung des Grenzverlaufes zwischen dem Grundstück Nr.: 508 und Grundstück Nr.: 357, beide KG 60344 Prentgraben, wurde im Auftrag des Liegenschaftseigentümers, eine gemeinsame Begehung mit Herrn Zivilgeometer DI Karl Neuper, dem Liegenschaftseigentümer und Bürgermeister Werner Scheer durchgeführt.
Im Rahmen der Vermessung hat der Herr Zivilgeometer DI Karl Neuper festgestellt, dass das öffentliche Gut eine Breite zwischen 4,77 m und 4,96 m aufweist, was den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen entspricht. Der Liegenschaftseigentümer hat sich jedoch geweigert, den Empfehlungen des Zivilgeometer DI Karl Neuper zu folgen, sodass ein Verfahren notwendig wird.
Nach Abschluss einer Diskussion, in der u. a. Bgm. Scheer nochmals festhält, dass die vorgenommene Vermessung vom Liegenschaftseigentümer beauftragt wurde, wurde der Antrag gestellt, Herrn Rechtsanwalt Dr. Heimo Jilek als Rechtsvertreter zu bestellen und die Prozessführung bei Gericht zu genehmigen.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Erweiterung der Kleingartenanlage Stadlmaier – Änderung der Kleingartengrundsatzverordnung

Herr Andreas Stadlmaier hat ein Ansuchen hinsichtlich der Erweiterung der bestehenden und rechtskräftigen Kleingartengrundsatzverordnung, entsprechend dem rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes 4.00 hinsichtlich des ausgewiesenen Freilandes – Sondernutzung Kleingarten auf dem Grundstück Nr. 456/1, KG 60346 Proleb, eingebracht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Proleb hat in seiner Sitzung am 25. April 2006 eine Kleingartengrundsatzverordnung beschlossen, die auf den Flächenwidmungsplan 3.00 und das Raumordnungsgesetz 1974 basiert. Nunmehr ist die Kleingartengrundsatzverordnung hinsichtlich des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes 4.00 und des Raumordnungsgesetzes 2010 (anstatt § 25 Abs. 2 Stmk. ROG 1974 ist nunmehr § 33 Abs. 5 Z 5 Stmk. ROG 2010) anzupassen. Im Wesentlichen werden mit der Kleingartengrundsatzverordnung der Geltungsbereich, die Begriffsbestimmungen, die Gartenbenützung und die Errichtung von baulichen Anlagen inklusive Einfriedungen geregelt.
Nach Abschluss einer Diskussion wurde der Antrag gestellt, der Gemeinderat möge dem Ansuchen von Herrn Andreas Stadlmaier stattgeben und die dem Gemeinderat vorliegende und gemäß der ob genannten Ausführung angepasste Kleingartengrundsatzverordnung beschließen.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Richtig Mülltrennen

Da noch immer zu viele Altstoffe (Papier, Glas und Verpackungen) sowie Bio-Abfall im Restmüll bzw. in der Gelben Tonne (Leichtfraktion) landen, ist es erforderlich, nochmals auf die richtige Mülltrennung hinzuweisen.
Durch diese Fehlwürfe entstehen der Gemeinde und letztendlich auch Ihnen zusätzliche Entsorgungskosten.

Besonders möchten wir nochmals auf die Möglichkeit der Kartonagenabgabe (ausgenommen Feiertage) im Altstoffsammelzentrum hinweisen:
Montag: 13:00 – 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 14:15 – 14:45 Uhr
Freitag: 11:15 – 11:45 Uhr

Wir bitten Sie, den Hausmüll im Sinne der allgemeinen Sparsamkeit und auch im Sinne eines aktiven Umweltschutzes in die einzelnen Kategorien einzuteilen und der Müllabfuhr getrennt bereitzustellen.

Hundekotproblematik

Da wieder vermehrt Verunreinigungen durch Hundekot auf den Straßen und Wegen im Gemeindegebiet bemerkt wurden, rufen wir für alle Hundebesitzer in Erinnerung:

Hundekot auf Gehsteigen, Spielplätzen und Grünflächen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Hundekot stellt ein potentielles Infektionsrisiko dar, wobei Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene besonders gefährdet sind.
Durch Schnüffeln an Kot können auch weitere Hunde infiziert werden.

Es wurden bereits auf Wunsch der Bevölkerung mehrere Hundebeutel- Stationen an besonders betroffenen Stellen aufgestellt. An diesen Stationen können die Hundebesitzer kostenlos Sackerl entnehmen, um die Häufchen der Tiere einzupacken und an geeigneter Stelle zu entsorgen.

Die vermehrten Verunreinigungen zeigen jedoch, dass es nach wie vor zahlreiche Hundehalterinnen gibt, die die Einhaltung von Gesetzen und Regeln ignorieren. Diese Hundebesitzerinnen handeln nicht nur gesetzeswidrig, sie bringen auch jene Hundehalterinnen, die korrekt handeln in Misskredit und gefährden das harmonische Dorfleben von Proleb. Gleichzeitig erinnern wir an die Maulkorb- oder Leinenpflicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen.

Im Sinne eines guten Miteinander in der Bevölkerung ersuchen wir um Einhaltung der Gesetze und bedanken uns für Ihre Mitarbeit im Voraus.