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Montag, 14. Dezember 2015

Private Wasserversorgungsanlagen

In den letzten Monaten wurden auf Grund unterschiedlicher Fragestellungen seitens des Landes Steiermark bei einer Reihe von privaten Hausbrunnen Untersuchungen durchgeführt, die üblicherweise keiner gesetzlichen Untersuchungsverpflichtung unterliegen.

Dabei handelt es sich um Einzelwasserversorgungen, für die keine Regelung durch Lebensmittel- oder Wasserrechtsbehörden möglich ist. Festgestellt wurde, dass viele private Wasserversorgungsanlagen baulich nicht dem Stand der Technik entsprechen und dadurch die Qualität des gewonnenen Wassers beeinträchtigt wird.
Auf folgende Informationen über den korrekten baulichen Zustand einer Wassergewinnungsanlage wird hingewiesen:

Hausbrunnen und Quellen

Ergänzend ist bei Hausquellen folgendes zu beachten:

  • Bäume und Sträucher im Abstand von 5 m von den äußersten Punkten der Quellfassungsanlage sind zu entfernen, damit Wurzeln die Quellfassung nicht beschädigen.
  • Wurzelstöcke sind fachkundig zu entfernen, die Oberfläche ist umgehend zu rekultivieren und zu begrünen.
  • Für Quellsammelschächte gelten grundsätzlich dieselben baulichen Anforderungen wie für Hausbrunnen- (Schachtbrunnen-) -bauwerke.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Landeshauptmann:

Die Abteilungsleiterin:
i.V. Dr. Gerhard Neuhold eh.