Unabhängig von sonstigen Brennstoffbeihilfen (z.B. vom Gemeindeamt) gewährt das Land Steiermark über Antrag einen einmaligen Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,— für alle Heizungsanlagen.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit 01.09.2023 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
- Ein-Personen Haushalte € 1.392,00
- Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.088,00
- Erhöhungsbeitrag pro familienbeihilfebeziehendem Kind € 418,00
Bei der Einkommensermittlung sind 13. und 14. Bezüge (Sonderzahlungen) sowie Familienbeihilfen und Kindergartenbeihilfen anzurechnen. Miete und nachweislich geleistete Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehegatten und Kinder können nicht zum Abzug gebracht werden.
Die Anträge können bis längstens 29. Februar 2024 unter Vorlage der aktuellen Einkommensbelege aller im Haushalt lebenden Personen mit Hauptwohnsitz, Nachweis über Familienbeihilfe bzw. Kindergartenbeihilfe und bei Kontoinhaberinnen den IBAN bei der Gemeinde Proleb gestellt werden.
Neben dem Heizkostenzuschuss des Landes kann bis 30.11.2023 auch um den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes angesucht werden.
