Kundmachung
Gemäß § 38 Abs. 1 Stmk. ROG 2010 idF. LGBI. 84/2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Tragöß – St. Katharein in seiner Sitzung am 30.03.2023 (GR 1/2023) den Beschluss gefasst, den Entwurf des Flächenwidmungsplanes idF. der Änderung Vf. 0.03 „PV -Freiflächenanlage Styromag“
bestehend aus dem Wortlaut und einer zeichnerischen Darstellung, dem Verordnungsplan, im Maßstab 1:2500, verfasst von Arch. DI Martina Kaml, Boder 211, 8786 Rottenmann – GZ.: 03/2317/RO/01.1 – FWP, vom 03.03.2023, in der Zeit vom
06. April 2023 bis einschließlich 09. Juni 2023
während der Amtsstunden (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt Tragöß – St. Katharein aufzulegen. Der Verordnung ist ein Erläuterungsbericht angeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, Einwendungen schriftlich und begründet beim Gemeindeamt bekanntgeben.