Freitag, 24. Oktober 2025

Leoben: Revision Flächenwidmungsplan 5.00 idgF

27. Oktober 2025
5. Januar 2026
7:00 Uhr
Stadtgemeinde Leoben
Feldtyp nicht unterstützt.

 

Gemäß § 42 Abs. 2 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz (StROG) 2010 hat der Bürgermeister spätestens alle 10 Jahre aufzufordern, Anregungen auf Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes, im Falle der Stadtgemeinde Leoben des Stadtentwicklungskonzeptes, und des Flächenwidmungsplanes einzubringen (Revision).

Anfang des Jahres 2025 wurde daher das Verfahren zur Änderung des Stadtentwicklungskonzepts eingeleitet. Darauf basierend folgt nun das Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplans. In diesem wird das gesamte Stadtgebiet räumlich gegliedert und die Nutzungsarten entsprechend der räumlich-funktionellen Erfordernisse festgelegt. Dabei wird zwischen Bauland, Verkehrsflächen und Freiland unterschieden. Er beruht auf den Festlegungen des Stadtentwicklungskonzeptes und bildet wiederum verbindliche Vorgaben für die Ausarbeitung von Bebauungsplänen bzw. für die Bebauung von Grundstücken.
Dementsprechend wird die Revision des Flächenwidmungsplanes eingeleitet und kann daher im Zeitraum von

27.10.2025 bis 05.01.2026

jedes Gemeindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, Bauvorhaben und sonstige Planungsinteressen sowie Planungsanregungen der Stadtgemeinde schriftlich bekannt geben.
Des Weiteren können Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken, deren Verwendung als Vorbehaltsflächen möglich ist, diese der Gemeinde zum Kauf anbieten.

Planungsinteressen sind unter folgender Anschrift einzubringen:

Stadtgemeinde Leoben
Ref. Raumplanung und Stadtvermessung
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
E-Mail: revision@leoben.at

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadtgemeinde Leoben unter

https://www.leoben.at/news/revision-flaechenwidmungsplan/

Die Amtsstunden der Stadtgemeinde Leoben lauten wie folgt:

Montag und Donnerstag: von 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 8.00 bis 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Terminvereinbarung:
Dienstag; Mittwoch: von 12.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: von 7.00 bis 8.00 Uhr, 16.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: von 12.00 bis 13.00 Uhr

Hinweis:
Diese Kundmachung wird zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Proleb https://www.proleb.net veröffentlicht.

KM Stdt Leoben_Revision